Stadtparlament/Stadthalle: Zuckersüße und bittersüße Überraschungen

Veröffentlicht am 18.12.2010 in Stadtpolitik

Eine süße Überraschung und ein Dankeschön von Jan Kramer

Überraschungen und Weihnachten gehören untrennbar zusammen. So auch bei der letzten Sitzung des Stadtparlaments am 16. Dezember 2010.

Doch die Überraschungen hatten eine unterschiedliche Qualität. Angenehm und zuckersüß war das kleine Geschenk welches der sozialdemokratische Nachwuchspolitiker Jan Kramer aus Odersbach durch dichtes Schneetreiben mitgebracht hatte. Eine kleiner, freundlicher Nikolaus aus Schokolade, eine Weihnachtskugel von Milka und ein selbst gebackenes Plätzchen, eingepackt in ein kleines Papiersäckchen bekamen die Stadtverordneten überreicht. Eine nette Geste.

Bittersüße Überraschung

Eine weitere Überraschung allerdings hatte einen bittersüßen Beigeschmack und wird die Weilburger Stadtverordneten noch einige Nerven und den Steuerzahler viel Geld kosten. Es geht um die plötzlich erforderlichen Millionen für die Sicherheits- und Brandschutzmaßnahmen an der Weilburger Stadthalle. Serviert wurde sie bereits im vorausgegangenen Haupt- und Finanzausschuss, doch die Wirkung entfaltete sich so richtig in der Stadtverordnetensitzung. Um was geht es? Ein Vertrag vom September 2004 zwischen dem Land Hessen und einem privaten Investor, der in Weilburg bereits ein Hotel betreibt, brachte alles ins Rollen. Das Land Hessen und der damalige Finanzminister Karlheinz Weimar waren gerade dabei „hessisches Tafelsilber“ zu verkaufen um die klamme Staatskasse zu finanzieren. Das Schlosshotel in Weilburg und die Stadthalle, ein baulich miteinander verbundenes Areal, wurde dabei zum Verkauf angeboten und für 900.000 Euro an den Hotelier veräußert. Begründet wurde das damals mit den hohen Kosten für eine anstehende Sanierung, die das Land nicht investieren wollte. Auf den ersten Blick sieht alles ganz harmlos für die Stadt Weilburg aus. Es änderte sich ja nichts. Das Mietverhältnis läuft weiter und die Bewirtschaftung der Halle bleibt weiterhin in Händen der Stadt.

Eine krasse Fehleinschätzung wie wir heute wissen. Zwei wichtige Punkte wurden seinerzeit falsch bewertet und machen jetzt die Stadt erpressbar.

  1. Der Eigentümerwechsel. Das Land Hessen hat eine hohe Verantwortung auch gegenüber der Stadt Weilburg, mit einem großen Interesse für die Erhaltung der historischen Schlossanlage. Eine einseitige Interessendurchsetzung durch das Land, egal ob schwarz oder rot regiert, ist nicht vorstellbar. Anders bei einem privaten Betreiber. Der will und muss Geld verdienen. Dies ist sein gutes Recht und dies wird er immer bei Vertragsverhandlungen durchsetzen.
  2. Der auslaufende Mietvertrag. Die Stadt hat die Stadthalle mit Mietvertrag aus dem Jahre 1986 für 20 Jahre gepachtet. Vertagsende 2006. Ab 2006 läuft der Vertrag mit einer jährlichen Kündigungsfrist. Beide Punkte bilden einen gefährlichen Mix. Mit dem Auslaufen des Mietvertrages hat der neue Eigentümer die Stadt in der Hand und kann die (finanziellen) Bedingungen für die weitere Nutzung diktieren. Und genau dieser Zustand ist heute eingetreten.

Wie konnte das alles so weit kommen?

Die Mitglieder des Weilburger Magistrats wurden damals über die Verkaufsabsicht des Landes informiert. Dabei wurde beschlossen mit einem Gebot von einem Euro für die Stadthalle mitzubieten. Die stadteigene FMG wurde damit beauftragt. Dann wurde der Magistrat und weitere Gremien ausgeschaltet und nicht mehr informiert. Eine Zustimmung zu dem Vertrag zwischen Land und Investor wurde vom Magistrat niemals erteilt. Oder gibt es dazu einen Magistratsbeschluss? Trotzdem hat das Rathaus mit einem städtischen Bediensteten an der Vertragsunterzeichnung teilgenommen und die Zustimmung zum Vertragsabschluss erteilt. Ein millionenschwerer Fehler, wie wir heute wissen.

Es gibt noch viele Fragen.

Wo ist das Ein-Euro-Angebot der FMG? Ist es beim Land eingegangen? Gibt es eine offizielle Antwort? Warum hat der Bürgermeister mehrmals an den Hessischen Finanzminister geschrieben und sich persönlich für eine Privatisierung von Hotel und Halle eingesetzt und dabei immer wieder den jetzigen Eigentümer als möglichen Käufer ins Spiel gebracht? Warum wurde das Vorkaufsrecht nach Paragraf 24 des Baugesetzbuches nicht ausgeübt. Fragen über Fragen. Die süße Überraschung von Jan Kramer ist eine gute „Nervennahrung“, die helfen wird, Antworten auf diese Fragen zu finden.

(Ein Beitrag des SPD-Fraktionsvorsitzenden Hartmut Bock)

 
 

Politischer Aschermittwoch 2024

Unser Landtagsabgeordneter Tobias Eckert

 

SPD Weilburg auf Facebook

                                                        

 

SPD Weilburg auf Instagram