Der Windpark Oberlahn beschäftigt die Gerichte

Veröffentlicht am 21.10.2017 in Stadtpolitik

Ein Leserbrief. Joachim Warlies aus Weilburg beobachtet die Vorgänge um den Windpark Oberlahn sehr genau.

Im WEILBURGER TAGEBLATT vom 20.10.2017 ist ein Leserbrief von Joachim Warlies abgedruckt, der sich mit dem gescheiterten Windpark Oberlahn beschäftigt und mit der im Moment laufenden gerichtlichen Auseinandersetzung über die Zahlung der entstandenen Kosten. Darüber hatte das TAGEBLATT vor einiger Zeit berichtet. Mit Zustimmung des Verfassers veröffentlichen wir nachfolgend den Text des Leserbriefes.

„Die Aussichten sind denkbar schlecht“

Knapp 219 000 Euro wollen die Stadtwerke Weilburg für die Planung des Windparks Oberlahn von Löhnberg. Weil die Gemeinde nicht zahlte, gab es einen ersten Termin im Landgericht Limburg. Eine Entscheidung fällt aber erst im Dezember.

Dem TAGEBLATT gebührt Dank und Anerkennung für seinen Bericht über den Prozess vor dem Landgericht Limburg. Dank und Anerkennung dafür, dass ein wichtiges Thema zeitnah auf der ersten Lokalseite präsentiert wurde. Aber auch dafür, dass der umstrittene Sachverhalt sachlich, detailliert genau und nachvollziehbar dargestellt wurde. Bereits die erste „Runde“ in der Güteverhandlung vor einigen Tagen hat Bemerkenswertes zutage gefördert: Für die Forderungen der Stadtwerke Weilburg an die Gemeinde Löhnberg gibt es offensichtlich keine vertraglichen Grundlagen, die Aussichten der Stadtwerke sind also denkbar schlecht.

Zwar wird das endgültige Urteil erst im Dezember 2017 verkündet, doch sollten sich die Weilburger Stadtverordneten und der Magistrat schon vorsorglich auf eine erneute Diskussion des Themas „Stadtwerke und Gutachtenkosten“ einstellen und vorbereiten.

Was wird aus der Weilburger Zahlung?

Denn wenn das Landgericht Limburg gegen die Stadtwerke entscheiden sollte, sind auch die Forderungen der Stadtwerke gegenüber der Gemeinde Merenberg, ebenfalls in Höhe von 219 000 Euro, sehr „gefährdet“! Und was geschieht dann mit den 219 000 Euro, die die Stadt Weilburg schon vor Monaten an die Stadtwerke überwiesen hat? Müssen die Stadtwerke dann die Summe zurücküberweisen? Fragen über Fragen!

In der Güteverhandlung hat der Vorsitzende Richter Knapp auch ausdrücklich auf die grundlegenden Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) verwiesen, deren Beachtung zwingend vorgeschrieben ist. Die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung Weilburg hatte am 2. Februar 2017 die Zahlung der Stadt Weilburg an die Stadtwerke nachträglich „unter Vorbehalt“ gebilligt. Ich hatte seinerzeit in einem Leserbrief festgestellt, die Stadt Weilburg habe damit mehrfach gegen Bestimmungen der HGO verstoßen. Mittlerweile soll hierzu eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Landkreises Limburg-Weilburg im Weilburger Rathaus vorliegen. Es würde mich sehr interessieren, zu welchen Ergebnissen diese Stellungnahme gelangt ist.

Ich freue mich jedenfalls auf eine neue Diskussionsrunde ab Januar 2018.

Joachim Warlies, Weilburg


 

JOACHIM WARLIES wohnt in Weilburg. Lange Jahre war er für die heimische SPD als Fraktionsvorsitzender im Stadtparlament und als Vorsitzender des Ortsvereins tätig. Derzeit verfolgt er sehr aufmerksam als politischer Beobachter das Stadtgeschehen.

 

 


Das WEILBURGER TAGEBLATT hat am 6. Oktober 2017 über die Verhandlung beim Landgericht in Limburg berichtet.

 

 
 

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