Ute Jungmann-Hauff ist die Frauenbeauftragte des Landkreises Limburg-Weilburg Von insgesamt 19 Städten und Gemeinden im Landkreis haben nur fünf eine interne Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz. Laut der Frauenbeauftragten des Landkreises Ute Jungmann-Hauff (Foto) ist die Anzahl der Rathäuser, die das Gesetz umsetzen, zu gering.
Ansprechpartnerin für frauenrelevante Fragen
Generell unterschieden wird zwischen kommunalen und internen Frauenbeauftragten. Die Kommunale Frauenbeauftragte ist Ansprechpartnerin für frauenrelevante Fragen und Gender-Aspekte in den Städten, Gemeinden oder Landkreisen. Sie initiieren und entwickeln Maßnahmen, die zur Verbesserung der Lebensperspektiven von Frauen und Mädchen in unterschiedlichen Bereichen und zur Chancengleichheit beitragen.
Interne Frauenbeauftragte unterstützen die Dienststellenleitung der Verwaltung zum Beispiel von Städten, Gemeinden und Kreisen bei der Verwirklichung der tatsächlichen Gleichberechtigung der Geschlechter in der Verwaltung. Hier ist die gesetzliche Grundlage das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG).
Vier kommunale Frauenbeauftragte
In ihrer jüngsten Sitzung haben die Frauenbeauftragten der Städte und des Landkreises Limburg-Weilburg und die internen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten dann auch über die Novellierung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetz diskutiert. „Momentan gibt es im Landkreis Limburg-Weilburg vier kommunale Frauenbeauftragte, in Limburg, in Weilburg, in Bad Camberg und eine Kreisfrauenbeauftragte für den Kreis“, so Jungmann-Hauff. In Bezug auf die internen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten wurde bei der Sitzung Handlungsbedarf festgestellt.
Die internen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind für die Förderung der Gleichstellung und für die Beseitigung von Diskriminierungen in der öffentlichen Verwaltung zuständig. Bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Entscheidungen der Dienstelle sind sie zu beteiligen und können so zu einer positiven frauenpolitischen Entwicklung beitragen. Interne Frauenbeauftragte arbeiten derzeit nur in den Rathäusern in Hünfelden, Dornburg, Runkel und Limburg.
Brief an Bürgermeister
Auch das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene novellierte Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) schreibt für die Verwaltungen von Städten und Gemeinden mit mehr als 50 Beschäftigten die Bestellung einer Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten vor. Diese Regelung ist verpflichtend, so Jungmann-Hauff.
Um ihrer Forderung nach mehr Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Nachdruck zu verleihen, wandten sich die Frauen an die hiesige Bürgermeisterin und die Bürgermeister. In einem Brief forderten sie dazu auf, ihrem gesetzlich vorgeschriebenen Auftrag, der Bestellung einer Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, nachzukommen.
Weiterhin wiesen sie darauf hin, die Neuregelung im § 13 „Gremien“ HGlG zu beachten und bei der Neubildung der Gremien nach der anstehenden Kommunalwahl auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu achten. Die geschlechtergerechte Gremienbesetzung ist, so Jungmann-Hauff, ein wichtiges Instrument, um im Interesse ausgewogener Entscheidungen die Sichtweise von Frauen und Männern in das Verwaltungshandeln mit einzubeziehen.
Quelle: http://www.landkreis-limburg-weilburg.de