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Der hessische Staatsgerichtshof hat mit Urteilsverkündung vom 21. Mai 2013 festgestellt, dass das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 in wesentlichen Teilen unvereinbar mit der Hessischen Verfassung ist.
Der hessische Staatsgerichtshof hat mit Urteilsverkündung vom 21. Mai 2013 festgestellt, dass das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 in wesentlichen Teilen unvereinbar mit der Hessischen Verfassung ist.
Dem Gesetzgeber wurde auferlegt, spätestens für das Ausgleichsjahr 2016 den kommunalen Finanzausgleich für Hessen verfassungskonform neu zu regeln. Die mit der Verfassung des Landes Hessen unvereinbaren Vorschriften des Finanzausgleichänderungsgesetzes 2011 sind bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung, längstens bis zum 31.12.2015, weiter anwendbar.
Die Weilburger SPD fühlt sich damit in ihrer Position bestätigt, weil die Landesregierung den Kommunen in die Taschen greift und ständig Regelungen erlässt, die vor Ort zu bezahlen sind. Wir wollen unser Geld zurück, so Christian Radkovsky, der Fraktionsvorsitzende im Stadtparlament. Für die Stadtverordnetensitzung gibt es deswegen eine Anfrage von Lothar Hölzgen aus Hasselbach, um Auswirkungen und Aktivitäten der Stadt zu erfahren.
Doch das reicht nicht aus. „Mehr Geld für Weilburg“, unter dieser Überschrift wird der Magistrat aufgefordert, beim Land Hessen zu intervenieren, um die Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich rückgängig zu machen. Bis 2016 können wir aber nicht warten, so Christian Radkovsky, wir wollen sofort unser Geld zurück, denn es wird in Weilburg gebraucht. Der Antrag unterstützt die Position der kommunalen Spitzenverbände, die dies parteiübergreifend ebenfalls fordern.Der Antrag hat folgenden Text:
Für die Stadtverordnetenversammlung am 20.6.2013 stellen wir folgenden Antrag:
„Der Magistrat wird beauftragt, die nachfolgende Resolution an die Hessische Landesregierung in Wiesbaden weiter zu geben:
Die Landesregierung wird aufgefordert, die vorgenommene Kürzung (rund 400 Mio. Euro) im Kommunalen Finanzausgleich sofort rückgängig zu machen.
Durch eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes noch im Jahre 2013 sind die Voraussetzungen für eine Zahlung an die Kommunen noch für dieses Jahr zu schaffen.
Dabei ist das bisherige Verteilungssystem bis zu einer (vom Gericht geforderten) Neuregelung anzuwenden.
Den vollständigen Antrag mit Begründung finden Sie hier. (bk)