Weilburg, die Politik und die Adolfstraße

Veröffentlicht am 16.03.2012 in Stadtpolitik

Der Bebauungsplan Adolfstraße löst Diskussionen im Stadtparlament aus

„30 Millionen Stadtschulden und dann eine endlose Diskussion zur Adolfstraße, das versteht kein Mensch.“ So kommentierte Stefan Haibach, Stadtverordneter aus Gaudernbach in einem kurzen Dialog mit mir die Debatte im Stadtparlament am 1. März.

Recht hat er, denn die wichtigen Herausforderungen der Stadt werden mit dieser Diskussion verschüttet, das Gegenteil tritt ein. Das Image von Weilburg wird geschädigt. Große Themen der Stadtentwicklung liegen auf dem Tisch und warten auf Antworten. Die Entwicklung der Innenstadt, die Altstadtgalerie, der Bebauungsplan „Löhnberger Weg“, der den Gewerbetreibenden dort Planungssicherheit geben soll, die Stadtfinanzen, der Sanierungsstau, die demografischen Herausforderungen. Dies sind einige wenige Beispiele.

Wettbewerb mit Nachbarstädten

Die Nachbarstädte Limburg und Wetzlar rüsten auf. Neue Einzelhandelsflächen in der „Werkstatt“ in Limburg oder der Hessentag in Wetzlar verursachen Aufmerksamkeit und Interesse und beschleunigen den Wettbewerb.

Das Thema „Adolfstaße“ hilft bei der Stadtentwicklung nicht weiter. Hier liegt ein beschlossener Bebauungsplan vor, mit Akzeptanz bei der städtischen Bevölkerung und auch der Anlieger der Straße. Der große Sturm der Entrüstung, auch im Zusammenhang mit der Kommunalwahl ist ausgeblieben. Baulicher Friede – und das ist gut so.

Ein betroffener Investor lässt beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanverfahrens überprüfen. Auch das ist sein gutes Recht. Das Gericht wird korrekt damit umgehen.

Antrag hat Ziel nicht erreicht

Der CDU-Antrag in der Stadtverordnetensitzung hat sein Ziel nicht erreicht. Selbst bei einer Parlamentszustimmung hätte das Ergebnis nicht weiter geholfen, denn den Antragstellern ging es dabei nur um die bauliche Nutzung eines Grundstücks. Das reicht aber nicht, das Areal des Bebauungsplans ist größer und es stecken mehr Themen dahinter. So liegen bereits Baugenehmigungen nach neuem Recht vor, der Turnverein will Freiraum für die Hallenerweiterung und die vorhandenen, teilweise geschützten Gebäude, könnten auch eine Erweiterungsoption beanspruchen.

Was passiert, wenn dort ein Hauseigentümer plötzlich über großes Geld verfügt und sein (nicht denkmalgeschütztes) Haus abreißen will, um einen repräsentativen Bungalow mit großen Panoramafenstern errichten will? Zugegeben, das Beispiel ist an den Haaren herbeigezogen. Doch auch hier gilt das Gerechtigkeitsprinzip und der Bebauungsplan braucht Antworten dazu. Auch so etwas kann immer von Anliegern und Betroffenen vor einem Gericht überprüft werden.

Denkaufgabe

Vor dem Hintergrund dieser Gedanken hat das Parlament am 1. März weise entschieden, denn jetzt ist das Gericht gefragt und dann erst liegt eine neue Denkaufgabe auf dem Tisch. Vorher nicht. Wichtig ist immer ein städtebaulich korrektes Vorgehen und die Akzeptanz aller Beteiligten, der Anwohner und auch der städtischen Bevölkerung.

Ein Beitrag von Hartmut Bock, Stadtverordneter in Weilburg

 
 

Unser Landtagsabgeordneter Tobias Eckert

 

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