Wird Frauenförderung im Weilburger Rathaus "klein" geschrieben? Mahnungen kommen in der Regel vom Postboten und in schriftlicher Form. Der Landkreis hat jetzt einen anderen Weg gewählt. Die dortige Frauenbeauftragte Ute Jungmann-Hauff, die für den gesamten Landkreis zuständig ist, hat in einem Beitrag in dem Online-Magazin Weilburger-Nachrichten in einer sehr dezenten und zurückhaltenden Form, aber in der Sache klar und verständlich auf das Fehlen einer Frauenbeauftragten bei der Stadt Weilburg hingewiesen.
Eine Rüge für die Stadt!
Dabei wird dem Leser oder der Leserin des Beitrages sehr schnell klar, dass es sich hier nicht um ein Thema handelt, welches vom Rathaus nach Lust und Laune bedient werden kann. Es gibt klare rechtliche und gesetzliche Regeln, die hier als Auftrag für die Stadt vorliegen. Dazu zählt das „Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung“ (1994) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (2006).
Ironisch wird am Ende des Beitrags dann auch noch Ross und Reiter genannt: In Weilburg heißt die Frauenbeauftragte „Hans-Peter Schick“. Von einer aktiven Frauenförderung im Weilburger Rathaus und von der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages wird in dem Beitrag nicht berichtet.
Die Weilburger Sozialdemokraten werden in Kürze das Thema aufgreifen und zum Gegenstand einer Anfrage im Stadtparlament machen, kündigte der Fraktionsvorsitzende Hartmut Bock dazu an. (bk)